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CDU-Landtagsfraktion legt Vorschlag zur Altschuldenlösung und Forderung nach kommunaler Übergangshilfe vor.

In keinem anderen Bundesland in Deutschland haben die Kommunen mit einer so hohen Altschuldenlast zu kämpfen, wie in Rheinland-Pfalz. Die CDU-Landtagsfraktion hat jetzt einen umfassenden Lösungsansatz für die hohe kommunale Verschuldung vorgelegt. „Seit nunmehr 13 Jahren verstößt Landesregierung gegen unsere Verfassung und verhindert eine auskömmliche Finanzausstattung unserer Landkreise, Städte und Gemeinden. Damit trägt sie eine wesentliche Mitverantwortung an diesem Schuldenberg. Wir müssen jetzt endlich die Niedrigzinsphase für eine echte Lösung nutzen, anstatt immer wieder mit dem Finger nach Berlin zu zeigen“, betonen der Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf und sein Stellvertreter Gordon Schnieder. Unterstützt wird diese Ansicht durch den Juristen Prof. Ekkehard Reimer, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg, der die Verantwortung für eine auskömmliche Finanzausstattung eindeutig beim Land sieht.

Die Landtagsfraktion schlägt vor, dass jeweils eine Hälfte der rd. 5,5 Mrd. Euro an Schulden vom Land und die andere von den Kommunen abgetragen werden müssen. „Mit dieser Übernahme kommt die Landesregierung endlich ihrer Verantwortung für die kommunale Finanzmisere nach. Zudem lassen es die aktuellen Rahmenbedingungen zu, dass die hohe Summe durch eine Festschreibung der bereits jetzt im Kommunalen Entschuldungsfonds eingesetzten Mittel in 25 bis 30 Jahren abgetragen wäre“, so Schnieder weiter. Von dieser Lösung würden insbesondere die Bürgerinnen und Bürger profitieren, da derzeit steigende Kosten im Bereich Soziales und Jugend durch geringere Ausgaben in den für alle so wichtigen Bereichen wie Schule, Gesundheit und Sport ausgeglichen werden müssen. „Mit der Umsetzung unseres Vorschlags hätten die Gemeinden wieder Luft zum Atmen und könnten die drängenden Probleme vor Ort, wie beispielsweise marode Schulen und sanierungsbedürftige Schwimmbäder, endlich angehen“, hebt der Abgeordnete hervor.

Als unmittelbare Konsequenz aus dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 fordert die Fraktion für die Jahre 2021 und 2022 jeweils 300 Millionen Euro Übergangshilfe. „Bis ein neuer Finanzausgleich Anfang 2023 in Kraft tritt, müssen wir verhindern, dass sich die prekäre Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen weiter verschlechtert. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund der noch nicht vollständig abschätzbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie. Deshalb muss mit dieser Finanzspritze sichergestellt werden, dass besonders bedürftige Gemeinden in die Lage versetzt werden, einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können. Das Anhäufen weiterer Schulden muss dann spätestens mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich ein Ende finden“, betonen Baldauf und Schnieder abschließend.

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